Die Bewertung erfolgte anhand festgelegter Kriterien durch die AOK Hessen. Grundvoraussetzungen sind das Bestehen eines Steuergremiums oder eines festen Ansprechpartners für das BGM, die Einbindung der Arbeitnehmervertretung, die Durchführung von mindestens einer leitfadenkonformen Analyse zur betrieblichen Gesundheitssituation pro Jahr, die Festlegung von Gesundheitszielen und Ableitung von geeigneten Maßnahmen zur Zielerreichung, regelmäßige Gesundheitskommunikation sowie die Umsetzung von Gesundheitsmaßnahmen.
„Das GPR Gesundheits- und Pflegezentrum Rüsselsheim verfügt bereits seit vielen Jahren über ein Betriebliches Gesundheitsmanagement. Wir freuen uns über diese Urkunde, mit der wir zeigen können, wie wir die Gesundheit unserer Beschäftigten stetig zu fördern versuchen. So wird unser Engagement sichtbar und transparent“, so GPR Geschäftsführer Achim Neyer.
